Mit dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanzierten Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) junge Menschen vor Ort. Ziel des Bundesprogramms ist es,
- junge Menschen mithilfe sozialpädagogischer Unterstützung individuell und rechtskreisübergreifend bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit und selbständigen Lebensführung zu begleiten,
- junge Menschen in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen,
- die soziale Integration junger Menschen zu sichern – auch im Hinblick auf den Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
- bestehende Armutsrisiken zu reduzieren.
Antragsberechtigt für das ESF Plus-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ sind die öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe (Jugendämter), die das Programm planen, steuern und koordinieren. Dabei arbeiten sie eng mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren Kooperationspartnern zusammen.
Durch die Programmumsetzung werden junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren, die zu einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind und / oder die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, unterstützt, ihr Leben selbständig in die Hand zu nehmen. Dabei wird besonders die Erprobung neuer Wohnformen (zum Beispiel: Housing First) begrüßt.
Im Rahmen der Förderung sollen junge Menschen, die die stationäre Jugendhilfe verlassen (sogenannte „Care Leaver“) sowie entkoppelte junge Menschen individuell über Institutionsgrenzen und Rechtskreise hinweg begleitet und bei einer stabilen Lebensführung und in gesicherten Wohnverhältnissen unterstützt werden (Case Management). Mithilfe lokaler und / oder regionaler Unterstützungsnetzwerke sowie individueller Unterstützungsleistungen sollen junge Menschen ressourcenorientiert und effizient zu einer eigenständigen Lebensführung befähigt und / oder in stabilen Wohnverhältnissen untergebracht werden. Dazu sollen zum einen die individuelle Lebenssituation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen und die sich daraus ergebenden, individuellen Bedarfe eruiert und zum anderen die Betroffenen an die bestehenden Regelstrukturen herangeführt werden.
Folgende Bausteine werden angeboten:
- Aufsuchende Jugendsozialarbeit
- Niedrigschwellige Beratung / Clearing
- Case Management
- Erprobung neuer Wohnformen.
Das Modellprogramm läuft bis zum 31.12.2027.
Das Interessenbekundungsverfahren startete am 04.09.2024, und endet am 08.10.2024 um 15:00 Uhr. Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die fristgerecht elektronisch über das Förderportal Z-EU-S eingehen. Die Einreichung der Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S ist seit dem 16.09.2024 möglich.
Die aktualisierte Förderrichtline finden Sie hier. Die notwendigen Dokumente zur Einreichung einer Interessenbekundung stehen im Downloadbereich der ESF-Regiestellenseite unter dem Menüpunkt „Dokumente zum Interessenbekundungsverfahren“ zur Verfügung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Servicestelle JUGEND STÄRKEN (servicestelle-js@bafza.bund.de oder 0221 3673-3503 (Montag - Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr)).