An den jeweiligen Vorabenden der Themenwerkstätten hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich bei einem gemeinsamen Abendessen informell zu vernetzen und auszutauschen. Die Veranstaltungstage starteten mit einer Projektbegehung. Hier wurden die lokalen JUST BEst-Projekte durch Mitarbeitende der jeweiligen Kommune und deren Teilvorhabenpartnern vorgestellt und die Räumlichkeiten der Projekte besichtigt.
Begrüßung durch das Bundesjugendministerium und die gastgebenden Kommunen
Neben dem Bundesjugendministerium begrüßten Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg, und Stadträtin Dr. Christina Rentzsch vom Sozial-, Schul-, Gesundheit- und Jugenddezernentin der Stadt Braunschweig die Anwesenden.
Unterschiedliche Perspektiven auf die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit
In einem einleitenden Podiumsgespräch zum Thema „Unterschiedlichen Perspektiven auf die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit“ tauschten sich Mitarbeitende aus Jugendämtern, Jobcentern sowie freien Trägern der Jugendhilfe über ihre unterschiedlichen Erfahrungen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit in der Übergangsbegleitung junger Menschen in besonderen Bedarfslagen aus. Moderiert wurde das Gespräch von Dr. Severine Thomas vom Beratungsforums JUGEND STÄRKEN.
Workshops zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit
Am Nachmittag wurden in drei Workshoprunden folgende Aspekte vertieft: 1) Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit im „klassischen Leistungsdreieck“ SGB II, III und VIII bei den Übergängen junger Menschen ins Erwachsenenleben; 2) Kooperationen in der Beratung und Begleitung junger Menschen an der Schnittstelle zur Wohnungslosenhilfe und 3) Zusammenwirken von Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung und Hilfen für schwer Erreichbare (SGB II). Konkret lag das Augenmerk in Workshop 1 auf dem Konzept der Jugendberufsagentur, auf Erfahrungen aus der Praxis sowie auf Herausforderungen in der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteur*innen und Fachdienste aus dem Bereich Wohnen und Wohnungslosigkeit wurden in Workshop 2 fokussiert. Hier wurde insbesondere auf die Kooperation der Rechtskreise SGB II, VIII und XII eingegangen. In Workshop 3 wurden einerseits Lücken und Hürden innerhalb der Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe dargestellt und andererseits die Potentiale der Kooperation unterschiedlicher sozialer Dienste und Projekte für schwer zu erreichende junge Menschen thematisiert.
Rechtskreis- und fachübergreifende kollegiale Fallberatung selbst erproben
In der rechtskreisübergreifenden Fallberatung hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, eigene Fallbeispiele einzubringen und anhand der vom Beratungsforum JUGEND STÄRKEN vorgestellten Methode zu besprechen. Einig waren sich die Anwesenden darüber, dass Aspekte wie Kooperation, Austausch und regelmäßige Zusammenkunft für die rechtskreis- und fachübergreifende Zusammenarbeit unabdinglich sind.
JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit
Von Mitte 2022 bis 2027 unterstützt das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ Kommunen dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene an der Schwelle zur Selbstständigkeit mit besonderem Unterstützungsbedarf zu initiieren. Die örtliche Jugendhilfe steuert und koordiniert das Vorhaben. Sie arbeitet rechtskreisübergreifend mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren Kooperationspartnern zusammen.