Im Zeitraum vom 18.07.2022 bis 09.09.2022 können interessierte Kommunen, die bisher nicht zur Antragstellung im ESF Plus-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST BEst) aufgefordert wurden, an einem zweiten Interessenbekundungsverfahren teilnehmen. Der Projektstart ist auf den 01.01.2023 festgelegt.
Das Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert. Es richtet sich an junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren, die Unterstützung benötigen, weil sie zu einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind und / oder weil sie von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Ziele des Programms sind unter anderem, die Persönlichkeit junger Menschen zu stärken, ihnen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und sie in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen.
Antragsberechtigt für das ESF Plus-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ sind die öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe (Jugendämter), die das Programm planen, steuern und koordinieren. Dabei arbeiten sie eng mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit, und weiteren Kooperationspartnern zusammen.
Im Rahmen der Förderung sollen junge Menschen, die die stationäre Jugendhilfe verlassen (sogenannte „Care Leaver“), ressourcenorientiert und effizient zu einer eigenständigen Lebensführung befähigt und / oder in stabilen Wohnverhältnissen untergebracht werden. Dabei wird besonders die Erprobung neuer Wohnformen (zum Beispiel: Housing First) begrüßt.
Folgende Bausteine werden angeboten:
- Aufsuchende Jugendsozialarbeit
- Niedrigschwellige Beratung / Clearing
- Case Management
- Erprobung neuer Wohnformen.
Die Umsetzung des Programms wird durch ein an der Universität Hildesheim eingerichtetes Beratungs- und Entwicklungsforum wissenschaftlich begleitet. Die Ziele der wissenschaftlichen Begleitung sind, den interkommunalen Austausch, die Modellentwicklung und die Qualifizierung von Fachkräften der beteiligten öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen, diese bei der Umsetzung des Modellprogramms zu beraten sowie die Erkenntnisse aus dem Entwicklungsprozess für eine nachhaltige Weiternutzung aufzuarbeiten.
Nähere Informationen und die notwendigen Dokumente für das Interessenbekundungsverfahren stehen auf der Website des ESF Plus-Programms zur Verfügung: https://www.jugend-staerken.de/just-best.
Während des ersten Interessenbekundungsverfahrens, das bereits im Frühjahr 2022 abgeschlossen wurde, fand eine digitale Informationsveranstaltung zu den Inhalten des ESF Plus-Bundesprogramms „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ und zum Interessenbekundungsverfahren statt.Die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung wurde auf der Programmwebsite (https://www.jugend-staerken.de/just-best) veröffentlicht.